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Beteiligung an einer Schlägerei

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Straftatbestand

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main regulatory text
Swiss Criminal Code
Sources (1)

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Article · Deutsch

Die Beteiligung an einer Schlägerei stellt im Strafrecht Deutschlands einen Straftatbestand dar, der im 17. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 231 geregelt ist. Der Tatbestand zählt zu den Körperverletzungsdelikten. Er schützt vor den durch die Beteiligten nur schwer kontrollierbaren Verletzungsgefahren, die von einer Schlägerei oder einem körperlichen Angriff mehrerer ausgehen. § 231 StGB verbietet die Teilnahme an Schlägereien oder an von mehreren verübten Angriffen. Eine Strafbarkeit wegen Beteiligung an einer Schlägerei setzt voraus, dass die Tat zum Tod eines Menschen oder zu einer schweren Körperverletzung führt. Für die Beteiligung an einer Schlägerei können eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.

Abstract from DBpedia / Wikipedia · CC BY-SA

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