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Computerbetrug

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Also known as electronic fraud

Straftatbestand des Strafrechts

Wikidata facts

Subclass of
data breach
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main regulatory text
Strafgesetzbuch
Sources (3)

via Wikidata · CC0

Article · Deutsch

Der Computerbetrug ist ein Straftatbestand des deutschen Strafrechts, der im 22. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 263a StGB normiert ist. Als Vermögensdelikt bezweckt die Vorschrift den Schutz des Vermögens. § 263a StGB verbietet Handlungen, bei denen eine Person, ein Unternehmen oder eine Organisation durch das Manipulieren von Computern in betrügerischer Art finanziell geschädigt wird. Vorbild für den Tatbestand des Computerbetrugs ist der des Betrugs (§ 263 StGB), der das Täuschen anderer Menschen unter Strafe stellt. Das täuschungsähnliche Überlisten eines Computersystems stellt damit keinen Betrug dar. Um solche Verhaltensweisen angemessen strafrechtlich zu erfassen, schuf der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. August 1986 den Tatbestand des Computerbetrugs. Für den Computerbetrug können eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Der Computerbetrug stellt das häufigste Delikt im Bereich der Computerkriminalität dar. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden 2021 113.002 Fälle des § 263a StGB angezeigt. Die Aufklärungsquote dieser Taten schwankt zwischen 30 und 35 % und liegt damit im Vergleich zu anderen Deliktgruppen auf durchschnittlichem Niveau. Am häufigsten wird § 263a StGB durch das unbefugten Nutzen von Codekarten an Bankautomaten verwirklicht.

Abstract from DBpedia / Wikipedia · CC BY-SA