Feindstrafrecht
Sign in to saveKonzept des Strafrechtlers Günther Jakobs
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Article · Deutsch
Der Begriff Feindstrafrecht ist eine 1985 vom deutschen Strafrechtler und Rechtsphilosophen Günther Jakobs vorgeschlagene Bezeichnung für ein Strafrecht, das bestimmten Gruppen von Menschen die Bürgerrechte versagt und sie als Feinde der Gesellschaft oder des Staates außerhalb des für die Gesellschaft geltenden Rechts stellt. Im Feindstrafrecht sind alle zur Verfügung stehenden Mittel erlaubt. Es ist deshalb kein Strafrecht im herkömmlichen Sinne, sondern ein von rechtsstaatlichen Bindungen befreites Instrument zur Gefahrenabwehr. Als Gegenbegriff prägte Jakobs den Ausdruck „Bürgerstrafrecht“. Das Konzept des Feindstrafrechts wird von den meisten Strafrechtlern und Rechtsphilosophen demokratisch verfasster Staaten abgelehnt. Jakobs selbst beansprucht, das Feindstrafrecht lediglich zu beschreiben, nicht aber zu propagieren, während Kritiker ihm vorwerfen, spätestens seit 2004 eine teilweise affirmative Haltung dazu einzunehmen.
Abstract from DBpedia / Wikipedia · CC BY-SA