Also known as guiltiness in law, guilt, legal guilt
Voraussetzung der Strafbarkeit eines Verhaltens
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Im Rahmen der trichotomisch aufgebauten Dogmatik des deutschen Strafrechts ist Schuld neben den subjektiven und objektiven Merkmalen des Straftatbestandes und der Rechtswidrigkeit die dritte Voraussetzung zur Überprüfung der Strafbarkeit von Täterverhalten. Innerhalb des Rahmens eines normativen Schuldbegriffs wird die Schuldfähigkeit des Täters geprüft und darauf aufbauend die an ihn gerichtete persönliche Vorwerfbarkeit der Tat. Liegen Schuldfähigkeit und persönliche Vorwerfbarkeit vor, kann der Täter bestraft werden. Insoweit grenzt sich der strafrechtliche Schuldbegriff zum zivilrechtlichen Verschulden ab, insbesondere dem des Rechts der unerlaubten Handlungen, denn dort ist keine Bestrafung vorgesehen.
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Discovered by embedding cosine similarity (sentence-transformers MiniLM, 384-dim).