gefahrenfreier Zustand von Einrichtungen oder Anlagen
Betriebssicherheit ist in der Arbeitssicherheit, im Arbeitsschutz und im Umweltschutz der von Betriebsgefahren freie Zustand von Wirtschaftsobjekten. Die Betriebssicherheit ist Grundvoraussetzung im öffentlichen Verkehr, insbesondere beim Eisenbahnverkehr, und sie wird dort definiert als: Zustand von Eisenbahnfahrzeugen und/oder Baugruppen, der deren bestimmungsgemäße Funktion sicherstellt und im Rahmen der anerkannten Regeln der Technik eine Gefährdung von Personen und Sachen ausschließt.
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Discovered by embedding cosine similarity (sentence-transformers MiniLM, 384-dim).