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Übereignung

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Also known as assignment, change of ownership

im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere

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P8168
Q518699
main regulatory text
Bürgerliches Gesetzbuch
Sources (1)

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Article · Deutsch

Unter Übereignung (oder Eigentumsübertragung) versteht man im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere. Die Übereignung ist somit eine Verfügung. In Österreich und der Schweiz wird auch der Ausdruck Veräußerung verwendet, in Deutschland sind die Bezeichnungen nicht deckungsgleich.

Abstract from DBpedia / Wikipedia · CC BY-SA

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