Skip to content
EntityQ883930· pop 7· linked from 113 articles

Insichgeschäft

Sign in to save

deutscher Rechtsbegriff

Wikidata facts

Show 1 more fact
applies to jurisdiction
Germany
Sources (1)

via Wikidata · CC0

Article · Deutsch

Mit dem Rechtsbegriff des Insichgeschäfts (auch Selbstkontraktion) wird im deutschsprachigen Privatrecht ein Rechtsgeschäft bezeichnet, das jemand als Vertragspartner auf der einen Seite mit sich selbst und für eine andere Seite als Vertreter eines Dritten oder als Stellvertreter zweier oder mehrerer Parteien (Doppel- oder Mehrvertretung) abschließt. Geregelt ist das Insichgeschäft in § 181 BGB.

Abstract from DBpedia / Wikipedia · CC BY-SA

Available in 7 languages

via Wikidata sitelinks · CC0