juristisch erfasste Form eines Versprechens
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Die heute weithin als eidesstattliche Versicherung (kurz „E. V.“ oder „EV“) bekannte Versicherung an Eides statt, nach traditioneller Rechtschreibung Versicherung an Eides Statt, ist 1. * eine besondere Beteuerung, mit der eine Person bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht (Eid), 2. * ein in bestimmten Fällen vor Gericht zugelassenes Mittel der Beweisführung (Glaubhaftmachung). Umgangssprachlich wurde die EV oft synonym mit dem Vorgang im deutschen Zwangsvollstreckungsrecht benutzt, der ursprünglich Offenbarungseid und seit dem 1. Januar 2013 Vermögensauskunft heißt und bei dem sie eine wichtige Rolle spielt. Eine Versicherung an Eides statt muss vor einer dazu legitimierten Behörde erfolgen. Andere als eidesstattlich bezeichnete Versicherungen oder Erklärungen – wie im politischen Raum gegenüber Medien – haben keine besondere rechtliche Relevanz.
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Discovered by embedding cosine similarity (sentence-transformers MiniLM, 384-dim).